Fehlermanagement in der Zucht – Zuchtethik und Recht

Grundsätzlich treten in ausnahmsloser jeder, auch der besten, Zucht gelegentlich Fehler auf. Manche treten spontan auf (z. B. Spontan-Mutation, Atavismus) und sind nicht vorhersehbar, andere sind vermeidbar, bzw. bereits zu erwarten, weil entsprechende Hinweise darauf vorliegen und nicht beachtet werden, welche teilweise durch langjährige Zuchterfahrung nicht nur des einzelnen Züchters, sondern auch z.B. in Vereinen bekannt sind.

Leider ist nicht nur bei vielen Züchtern, sondern auch in Zuchtvereinen, eine Tendenz vorhanden, züchterische Fehler und auch Fehlentwicklungen regelrecht „unter den Teppich zu kehren“. So menschlich diese Verhaltensweise auch sein mag, so verhängnisvoll sind doch ihre Konsequenzen. Denn Fehler, die man nicht benennt, kann man auch nicht wirkungsvoll bekämpfen, weil man sich auf diese Weise selbst der Möglichkeit beraubt, sich mit anderen darüber auszutauschen, Ursachen zu erforschen und zu bekämpfen oder auch auf Erfahrungen anderer zurückzugreifen ohne ständig das Rad neu erfinden zu müssen. Nicht alle Züchter verhalten sich so – aber leider viel zu viele.

Wer also ernsthaft und seriös züchten möchte, sollte auch bereit sein, Fehler und Probleme der eigenen Zucht zu reflektieren, mit anderen darüber zu reden und zu lernen. Gleichzeitig sollte er aber auch anderen Züchtern, sowie sach- und fachkompetenten Leuten (auch viele namhafte Kynologen und/oder Populationsgenetiker haben nicht selbst 250 Hunde gezüchtet und trotzdem wissen sie, worüber sie reden/schreiben) zuhören und ihren Problemen gegenüber aufgeschlossen sein. Nur so können sowohl ein sinnvolles Problem-, bzw. Fehlermanagement, als auch, darauf aufbauend, ethisch und rechtlich vertretbare Zuchtstrategien entwickelt werden.

Aus einem breiten Spektrum von möglichen Fehlern möchte ich exemplarisch hier nur einige Beispiele aus dem Bereich erblicher Erkrankungen herausgreifen. Dieser, zugegebenermaßen, sehr komplexen Problematik muss bei einer seriösen Zucht Rechnung getragen werden.

Zuchtethik

Die meisten (nicht alle) erblich bedingten Erkrankungen und Störungsbilder vererben sich rezessiv und treten nur bei reinerbigem (homozygotem) Auftreten in Erscheinung, weil das durch sie verursachte Problem bei heterozygoten Tieren durch das noch intakte Allel des mutierten Gens kompensiert werden kann. Manche Störungen entstehen durch Veränderungen nur eines einzelnen Genabschnitts, andere wiederum entstehen durch sogenannte Kopplungen. Bei Kopplungen entscheidend ist das Zusammenspiel einer genetischen Information mit den genetischen Informationen auf anderen Genen, bzw. Genabschnitten (Epistasie). Dies ist beispielsweise bekannt für das rezessive Dilute-Gen. Bei manchen Hunderassen ist dieses Gen mit anderen Genabschnitten so gekoppelt, dass bei reinerbigem Auftreten (D-Locus: d/d) eine Hautkrankheit auftreten kann (nicht muss!), bei anderen Hunderassen dagegen ist eine vergleichbare Kopplung nicht vorhanden und selbst reinerbige Hunde werden nicht krank. Für unseren Spitz ist eine solche Kopplung weder erwiesen, noch widerlegt.

 

Wenn es dabei um Probleme geht wie beispielsweise die genetisch nachweisbare prcd-PRA (nach derzeitigem wissenschaftlichen Stand monogenetisch, rezessiv und hochgradig heritabel), dann kann man in der Zucht darauf abstellen, Merkmalsträger ausschließlich mit merkmalsfreien Tieren anzupaaren. So können die Nachkommen allenfalls Merkmalsträger sein, das Merkmal (also die Behinderung/Gesundheitsstörung) aber nie ausprägen und man kann durch einen Gentest bereits bei den Welpen vorsortieren, dass ausschließlich merkmalsfreie Welpen an Leute verkauft werden, die Zuchtabsichten haben und die Merkmalsträger an Leute, die den Hund erklärtermaßen nur zu Liebhaberzwecken halten wollen. Denn diese „Liebhaber-Hunde“ werden definitiv nicht krank, weil sie nur heterozygote Merkmalsträger sind und die Erkrankung als solche sich nur bei homozygoten, also reinerbigen Tieren auftritt – der künftige Tierhalter und das Tier selbst haben also keinerlei Nachteil durch diese Selektion. Gleichzeitig kann man aber das sonstige wertvolle genetische Material in der Zuchtpopulation behalten und die Erkrankung selbst durch Selektion bereits im Welpenalter aus der Zuchtpopulation auf längere Sicht vollständig eliminieren.

Dies trifft jedoch nicht auf ausnahmslos alle Störungsbilder zu – manche Störungen manifestieren sich auch bereits bei gemischt-erbigen (heterozygoten) Tieren. Typisch hierfür ist das Merle-Gen, bei dem bereits, je nach Hunderasse, durchschnittlich 30%, bei Dackeln sogar 36,8% der heterozygoten Träger schwerwiegende Beeinträchtigungen zeigen. Die Ursache ist darin zu sehen, dass dieses Gen nicht einfach rezessiv oder dominant ist, sondern ko-dominant.
[siehe: Hahn, S.: Handbuch der monogenen Erbmerkmale bei Hund, Dissertation, Göttingen, 2008]

Für Zuchtfehler, bei denen erwiesenermaßen bereits das heterozygote Auftreten zur Ausprägung eines Störungsbildes mit hohem Krankheitswert führt, sollte die Zucht mit den davon betroffenen Tieren vollständig ausgeschlossen werden!

 

Wesentlich komplexer ist das Problem bei Extremscheckung, „Kopf-Weiß“/„White head“, „White face“ und „Split face“.

Die sog. Extremscheckung ist im Prinzip eine Störung in der Verteilung von Pigmentzellen. Da auch die Reizübertragung des Innenohres an das Vorhandensein bestimmter Pigmentzellen gebunden ist, kann bei einer gestörten Verteilung eine sog. sensorische (nervlich bedingte), bzw. kongenitale (erbliche) Taubheit entstehen. Dieser spezielle Zusammenhang ist inzwischen wissenschaftlich gut untersucht und bewiesen – Zusammenhänge mit weiteren Störungen (z. B. gestörte Funktion des vestibulären Systems = Gleichgewichtssinn) werden nicht nur von veterinärmedizinischer Seite häufig berichtet, sondern sind aufgrund der gekoppelten neuronalen Entwicklung naheliegend, bedürfen aber noch der weiteren Forschung. Viele, aber nicht alle Extremschecken sind vollständig weiß – sie können durchaus Farbplatten, z. B. am Kopf oder Rutenansatz zeigen. Auch Dalmatiner sind Extremschecken (deshalb ist im VDH ein Audiometrie-Test sowohl der Zuchttiere für die Zuchtzulassung, als auch der Welpen vor Abgabe zwingend vorgeschrieben), obwohl sie ja über den ganzen Körper verteilte Farbtupfer aufweisen! Da die Verteilung der Pigmentzellen vom Kopf und Rutenansatz ausgehend über den Rest des Körpers erfolgt, dokumentieren in diesen Bereichen vorliegende Pigmentverluste eine bereits in sehr frühem Entwicklungsstadium vorliegende Störung. Aus diesem Grund sind Pigmentverluste im Kopfbereich (Lefzen, Lidränder etc.) als Hinweis auf Extremscheckung zu werten und die Welpenabgabe sollte an die gleichen Kriterien gebunden werden wie bei Dalmatinern. Zudem ist die Empfindlichkeit der Augen für UV-Schäden durch fehlende Lidpigmentierung erhöht und bei allen reinweißen Hunden (darunter fallen nicht die Spitze, deren Farbe in den meisten Fällen durch das e/e auf dem E-Locus repräsentiert wird), sofern sie eine ebenfalls unpigmentierte Haut haben, ist darüber hinaus ein erhöhtes Risiko für UV-Schäden der Haut bekannt und erwiesen, der sich in leichten Fällen durch Sonnenbrand und/oder Juckreiz bemerkbar machen kann – in schwereren Fällen auch zu Hautkrebs führt.

Hunde mit „Kopf-Weiß“/„White head“, „White face“ und „Split face“ haben, auch wenn sie am übrigen Körper gute Farbverteilung ausprägen, ein vergleichbar hohes Risiko für dieselben Störungsbilder, wie sie für die Extremscheckung bekannt sind. Als Hinweis dafür, dass ein Hund eine solche Anlage trägt und an seine Nachkommen vererben kann, gilt eine breite Blesse. Die Forschungen zur exakten genetischen Grundlage, ggf. Gen-Varianten usw. dieser Zusammenhänge sind allerdings noch nicht abgeschlossen.
[siehe: Laukner, A.; Beitzinger, C.; Kühnlein, P.: Die Genetik der Fellfarben beim Hund, 2. aktualisierte Auflage, Kynos-Verlag Dr. Dieter Fleig GmbH, Nerdlen, 2021]

Sofern nicht der Hund selbst bereits entsprechende Schädigungen zeigt, sollte er von der weiteren Zucht ausgeschlossen werden, da dieser Defekt erblich ist und einen sehr hohen Krankheitswert aufweist, bzw. auch lebensverkürzende Auswirkungen haben kann. Die Zucht von Welpen, bei denen ein nicht vorhersehbarer Prozentsatz derartiger Störungen erwartet werden muss, ist weder ethisch vertretbar, noch mit dem TierSchG vereinbar!

 

Andere Erkrankungen entstehen durch die Summe von Fehlern, die in verschiedenen Gen-Abschnitten lokalisiert sein können, weil das Merkmal an sich bereits nicht monogen (auf nur einem einzigen Gen-Ort befindlich), sondern oligogen/polygen (durch verschiedene Gene, bzw. Genabschnitte codiert) ist.

Dazu muss weiterhin berücksichtigt werden, dass die phänotypische Manifestation eines Krankheits-, bzw. Störungsbildes in unterschiedlichem Maße auch umweltbedingt sein kann. Im Falle der Hüftgelenks-Dysplasie (HD) ist bereits seit langem bekannt, dass gerade Umweltbedingungen wie Aufzucht oder Haltung, Ernährung usw. oft eine entscheidende Rolle spielen (= mittel- bis geringgradige Heritabilität), wogegen bei anderen Erkrankungen wie dem Kryptorchismus die Umweltfaktoren allenfalls marginal zum Tragen kommen, sondern der ausschlaggebende Faktor in der genetischen Vorbelastung zu finden ist (=hohe Heritabilität).

Bei Störungsbildern, die nicht mittels molekulargenetischer Verfahren nachweisbar sind, empfiehlt sich ein Screening. Für die HD, teilweise auch für die Patellaluxation (PL) ist dieses Verfahren seit langem bekannt und vorgeschrieben. Für Epilepsien oder erbliche Herzfehler beispielsweise ist dies, zumindest bei Spitzen, (noch) nicht der Fall, sollte aber angedacht werden.

 

Ein anderes Vorgehen hat sich bereits lange in der Hundezucht etabliert, wie beispielsweise das Screening beim erblichen Hodenhochstand (Es gibt, wenn auch sehr selten, daneben noch den nicht erblichen sog. Pendelhoden) im Zusammenhang mit der Zuchttauglichkeitsprüfung:

Der Hodenhochstand (Kryptorchismus) wird nämlich zwar geschlechtsunabhängig (also sowohl von Hündinnen, als auch von Rüden) vererbt, manifestiert sich aber logischerweise nur geschlechtsabhängig und nur im Falle der Reinerbigkeit beim Rüden. Kryptorchismus ist also genetisch nicht geschlechtsgekoppelt, in der phänotypischen Ausprägung aber geschlechtsbegrenzt!

In diesem Fall wurde dem Rüden das Merkmal „Hodenhochstand“ also definitiv von beiden, selbst nicht merkmalsausprägenden, Elterntieren vererbt. Da dieses Merkmal über keinen Gentest nachweisbar ist, jedoch beide Elterntiere zwangsläufig zumindest Merkmalsträger sein müssen, ist davon auszugehen, dass auch ein nicht zu bestimmender Anteil seiner Geschwister und Halbgeschwister Merkmalsträger sind, wobei für Hündinnen (einschließlich der Mutterhündin) auch Reinerbigkeit für dieses Merkmal nicht auszuschließen ist, denn sie können es ja selbst bei Reinerbigkeit (Homozygotie) nicht ausprägen. Würde man nun alle Hunde, bei denen die erbliche Belastung nicht auszuschließen ist, aus der Zucht nehmen, so bliebe vermutlich in so mancher Zuchtpopulation nichts mehr übrig. Allerdings kann man überlegen (wird aber in der Praxis i. d. R. nicht gemacht!), ob eine Hündin, in deren Nachzucht dieser Fehler übermäßig (!) gehäuft bei Rüden auftritt, weiter zu Zucht verwendet werden sollte, denn das übermäßig gehäufte Auftreten in der Nachzucht lässt die Vermutung (nicht Bestätigung!) einer Reinerbigkeit der Hündin zu.

Für Rüden, bei denen es zur Merkmalsausprägung des Hodenhochstandes kommt, sollte eine Kastration in Betracht gezogen werden, um der nachweislich dadurch bedingten hohen Gefahr der krebsigen Entartung vorzubeugen. Davon abgesehen sind weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen allerdings nicht zu erwarten.

 

Zusammenfassung Fehlermanagement und Zuchtethik

In ausnahmslos jeder Zucht treten unweigerlich früher oder später Fehler auf. Aber Fehler lassen sich auch bekämpfen und darum ist das Auftreten socher Fehler beileibe kein Grund, gleich bei der ersten Hürde die Flinte ins Korn zu werfen.

Nicht selten bemerkt man solche Fehler selbst überhaupt nicht, weil sich, auch das ist vollkommen normal und menschlich, im Laufe der Zeit eine sogenannte Betriebsblindheit einstellt. Darum sollte man auf entsprechende Rückmeldungen von außen (Welpenkäufer, Ausstellungsrichter, andere Züchter oder wer auch immer) reagieren und Kritik nicht als persönlichen Angriff oder gar Majestätsbeleidigung werten, sondern sie als Basis fachlicher Auseinandersetzung mit einem Problem verstehen. Sicherlich ist das nicht immer einfach in einer Zeit, in der sich immer mehr Menschen über die Anzahl ihrer „Likes“ in den sog. „sozialen Medien“ definieren und sich auch schwerpunktmäßig nur noch mit Leuten umgeben, von denen sie – vollkommen unkritisch – regelrecht gehypet werden.

Man kann also

  • Kritik einfach grundsätzlich ablehnen und einfach so weitermachen wie bisher („Konsequenz ist, wenn man auch einen Holzweg zuende geht!“),
  • auf den Kritiker zugehen und versuchen, weitere und genauere Informationen zu bekommen, ihn ggf. auch fragen, ob er Ideen oder Lösungsvorschläge hat,
  • selbst überlegen, ob und wo man evtl. auch von anderen Seiten noch zusätzliche Informationen zu diesem Problem bekommen und/oder sein eigenes Wissen auf den neuesten Stand bringen könnte (Fortbildungen, Kurse, Seminare etc.)
  • in Absprache und Zusammenarbeit mit Anderen (z. B. andere Züchter, Zuchtwart, spezielle Fachleute) nach Lösungen suchen.

Zuchtfehler lassen sich durchaus korrigieren und auch aus einer weniger guten Zucht kann durchaus eine vorbildliche Zucht werden, wenn man Kritiken und Fehler nicht unter den Teppich kehrt oder ignoriert, sondern angemessen damit umgeht!

Auch die Zucht mit Tieren, die sog. Zuchtfehler aufweisen, kann (!) gerade bei kleinen Zuchtpopulation in eng begrenztem und genauestens überwachtem Rahmen durchaus vertretbar sein, sofern vorher

  1. nach Möglichkeit die Nachweisbarkeit des betreffenden Zuchtfehlers (z. B. molekulargenetische Testverfahren oder Screening) ermittelt wird,
  2. nach Möglichkeit der Erbgang analysiert wird,
  3. in den Folge-Generationen wieder streng auf diesen Fehler selektiert wird und
  4. der Krankheitswert des Zuchtfehlers (sowohl bei homo-, als auch bei heterozygotem Auftreten) für davon betroffene Tiere im Falle der Manifestation in der Nachzucht genauestens beurteilt wird.

Unter den richtigen Voraussetzungen ist es möglich und sinnvoll, eine auf das jeweilige Problem exakt zugeschnittene Zuchtstrategie zu entwickeln. Für manche Probleme sind, wie oben erläutert, teilweise schon lange gut bewährte Strategien vorhanden – für andere müssen sie noch entwickelt werden. Neu hinzukommende Probleme oder auch neue Erkenntnisse zu altbekannten Problemen erfordern Umdenken und ggf. auch neue Zuchtstrategien!

Dabei ist zu berücksichtigen, dass Fehler, die im Falle der Manifestation einen hohen Krankheitswert aufweisen oder lebensverkürzend sein können (z. B. Epilepsie, erbliche Herzfehler, Merle, Extremscheckung, aber auch Linienzucht/Inzestzucht), nicht nur aus ethischer Sicht höchst bedenklich sind, sondern auch rechtlich im Sinne des § 11 b TierSchG den Tatbestand der Qualzucht erfüllen und darum nicht zu tolerieren sind.

 

Zuchtrecht

Neben den rechtlichen Fragen zum Tierschutz-Gesetz, die im Abschnitt „Zuchtethik“ bereits behandelt wurden, darf nicht übersehen werden, dass Hundekäufer sich zunehmend mehr darauf besinnen, dass Hundezucht nicht im rechtsfreien Raum stattfindet!

Immer weniger Käufer lassen sich vom Züchter „ein X für ein U“ vormachen – es gibt das Internet und spätestens, wenn der Welpe oder Junghund plötzlich Krankheitssymptome entwickelt, die er eigentlich nicht haben sollte und der Tierarzt zu richtig teuren Spezialuntersuchungen oder Operationen rät, weil er einen schwerwiegenden Erbfehler vermutet, werden Käufer inzwischen hellhörig, beginnen im Internet zu recherchieren und verklagen dann auch Züchter z. B. auf Schadensersatz und/oder Kaufpreisminderung oder -erstattung, wenn erbliche  Fehler oder Erkrankungen vorliegen, für die der Züchter schließlich verantwortlich ist.

Hier mal einige Beispiele (es lassen sich noch reichlich davon im Netz finden!):

Kaufvertrag über Hundewelpen – Minderungsrecht bei Gendefekt bei Gefahrübergang

Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel

Hundekauf: Rassezugehörigkeit als Beschaffenheitsmerkmal

Ganz besonders interessant wird es hier, weil es da speziell um Spitze geht:

Archiv der Kategorie: Verein für deutsche Spitze

mit vielen hochinteressanten weiterführen Links (am rechten Seitenrand)!

In diesem Sinne sollte sich jeder Züchter nicht nur gut überlegen, wie und was er züchtet, sondern sich auch darüber im Klaren sein, dass er u. U. über seine Zucht- und Haltungsbedingungen rechenschaftspflichtig ist.

Wenn also beispielsweise ein Welpenkäufer sich gezielt einen nicht jagenden Hund kaufen möchte, weil dies ja genau so im Rassestandard steht, und der Züchter weiß, dass seine Zuchthunde einen ausgeprägten Jagdtrieb haben, dann könnte er durchaus Probleme bekommen…